Ja zum Kantonalen Mindestlohn am 30. November 2025 !
Es ist soweit: Die Einwohnerinnen und Einwohner des Kantons Freiburg können noch in diesem Herbst darüber abstimmen, ob sie einen Mindestlohn haben wollen.
Was sieht die Initiative vor?
- Die Einführung eines obligatorischen Mindestlohns von 23 Fr. brutto pro Stunde für alle Branchen, was 4186 Fr. brutto pro Monat für 42 Stunden Arbeit pro Woche entspricht.
- Die Indexierung des Mindestlohns an die Lebenshaltungskosten.
- Ausnahmen für Jugendliche in der Ausbildung und für den Agrarsektor.
- Schliessung von Lücken in Tarifverträgen
In Würde vom Lohn leben: In Freiburg haben fast 9.% der Arbeitnehmer/innen einen Lohn von weniger als 23 Fr. pro Stunde, d.h. weniger als 4000 Fr. für eine Vollzeitstelle. Die Hälfte erhält sogar einen Lohn von weniger als 3600 frs. Diese Löhne ermöglichen kein menschenwürdiges Leben, ohne auf vielfältige staatliche Unterstützung angewiesen zu sein. Die Initiative zielt darauf ab, die durch zu niedrige Löhne verursachte Prekarität zu beenden.
Unterstützung der Sozialpartnerschaft In Freiburg ist fast die Hälfte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer (z. B. Verkaufspersonal) nicht durch einen Gesamtarbeitsvertrag geschützt. In einigen Branchen bleiben die Löhne trotz eines GAV, selbst wenn dieser auf nationaler Ebene gilt, aufgrund der Unnachgiebigkeit der Arbeitgeberverbände hoffnungslos niedrig. Um diese zu zwingen, allen Menschen einen würdigen Lohn zu gewähren, ist ein obligatorischer gesetzlicher Mindestlohn unerlässlich.
Einen Schritt weiter für Lohngleichheit : Vorteilhaft für Frauen, vorteilhaft für alle : Zwei Drittel der direkt betroffenen Arbeitnehmer/innen sind Frauen. Der Mindestlohn würde ihr Einkommen im Arbeitsleben und im Ruhestand verbessern. Ein konkreter Schritt in Richtung Lohngleichheit.
Positive Auswirkungen auf die Beschäftigung ... und die Kaufkraft: In keinem Land hat sich die Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns negativ auf die Beschäftigung ausgewirkt. Im Gegenteil, die Einführung eines Mindestlohns fördert die Wirtschaft und damit die Beschäftigung. Der Staat müsste die Arbeitgeber nicht mehr indirekt subventionieren und könnte mehr Ressourcen (unsere Steuern) für öffentliche Dienstleistungen bereitstellen. Angesichts der Inflation würde ein Mindestlohn eine echte Verbesserung der Kaufkraft der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ermöglichen. Mit einem Mindestlohn von 23 Fr./Std. wäre es möglich, von seinem Lohn zu leben.
Andere Kantone haben dies bereits getan, Freiburg kann es schaffen! Um die Armut zu bekämpfen und die Menschenwürde zu fördern, haben sich Kantone wie Neuenburg oder Genf einen gesetzlichen Mindestlohn gegeben. Das Bundesgericht hat den Mindestlohn sowie seine Berechnungsgrundlage, die sich an den AHV/IV-Ergänzungsleistungen orientiert, für gültig erklärt. bei Anwendung der gleichen Berechnungsmethode kommen wir auf einen Betrag von 23 frs pro Stunde, d.h. 4186 frs für eine Vollzeitstelle mit 41,8 Stunden pro Woche (durchschnittliche Arbeitszeit in Freiburg).